BAVARIOS GMBH ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. Allgemeines
Die Bavarios GmbH, Theresienhöhe 28, 80339 München, bietet europaweiten Chauffeur Service gehobenen Standards an. Dies umfasst im Wesentlichen Intercity-Fahrten, Flughafen Transfers, Stadtfahrten sowie Dokumententransporte.
Die hier formulierten allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren auch AGB genannt) sind Bestandteil jeder Vereinbarung zwischen einem Kunden des Chauffeur Services von Bavarios und der Bavarios GmbH selbst. Sie konkretisieren darüber hinaus die Einzelheiten der Fahrdienstleistungen, die dem Nutzer einen direkten Anspruch gegen den Fahrdienstleister Bavarios (FDL) aber auch Ansprüche des FDL gegenüber dem Kunden unter besonderen Umständen einräumen.
Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit auch für den Fall von Bestätigungsschreiben und vorbehaltlosen Leistungen widersprochen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Geschäftsführung von Bavarios diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsverhältnisse und Vertragsabschluss
2.1. Vertragsverhältnisse
Bavarios erbringt Fahrdienstleistungen für Kunden, die mit dem FDL einen Beförderungsvertrag abschließen. Über Drittanbieter vermittelte Beförderungsverträge wirken gegenüber der Bavarios GmbH als unabhängigen FDL. Daher steht dem FDL auch ein Vergütungsanspruch zu, die der Kunde gegenüber dem FDL unmittelbar zu leisten hat.
2.2. Vertragsabschluss
Der Kunde gibt über die Bavarios App oder telefonisch über die Zentrale der Bavarios GmbH ein Angebot zum Abschluss eines Beförderungsvertrages gegenüber dem FDL Bavarios ab. Gegenstand des Vertrages ist die Besorgung der vom Kunden gewünschten Beförderung.
Zur Bestätigung des Vertragsabschlusses erhält der Kunde eine Empfangsbestätigung mit den Einzelheiten der zu besorgenden Beförderung (Buchungsbestätigung).
3. Inhalte des Beförderungsvertrages zu Gunsten des Kunden
Folgende Vereinbarungen kann der Kunde nur dann von Bavarios GmbH als Fahrtenwunsch fordern, wenn sie vertraglich mit der Bavarios GmbH, d.h. über die App Bavarios oder über die telefonische Zentrale mit Bavarios abgeschlossen wurden.
3.1. Transferfahrten/ Stundenbuchungen (inkl. Km-Zahl)
Der Kunde kann zwischen Transferfahrten und Stundenbuchungen (inklusive der km-Zahl) wählen. Sollte die tatsächlich durchgeführte Fahrt aufgrund eines geäußerten Wunsches des Fahrgastes gegenüber dem ursprünglich geäußerten Fahrtwunsch einen Zusatzaufwand aufweisen, kann dieser Mehraufwand in zusätzlichen Kosten für die individuelle Geschäftsbesorgung resultieren.
Änderungen der Fahrtmodalitäten sind bei entsprechender Verfügbarkeit des FDL auch nach Vertragsabschluss durch den Fahrgast möglich. Es gelten dafür die unter Ziffer 4. beschriebenen Vergütungsmodalitäten.
3.1.1. Bei Transferfahrten gilt der angegebene Preis zwischen Start- und Zieladresse. Pro Zwischenstopp auf direktem Weg können Zusatzkosten gemäß der jeweils gültigen Preisstruktur entstehen (siehe Ziffer 4.).
3.1.2. Stundenbuchungen beginnen stets zum gebuchten Abholzeitpunkt.
3.2. Fahrzeugklasse/ Fahrzeugmodell und Upgrade
Der Kunde kann für seinen Transferwunsch unter verschiedenen Fahrzeugklassen wählen (Ober- bzw. Mittelklasse sowie Großraum). Die im Internet abgebildeten Fahrzeuge sind nur Anschauungsbeispiele. Mit ihnen ist keine Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell für eine gebuchte Fahrzeugklasse verbunden.
Je nach Verfügbarkeit ist von Seiten des FDL ein Upgrade von der Fahrzeugklasse „Business Class“ in eine höhere Fahrzeugklasse (zum Beispiel „Business Van“ oder „First Class“) ohne zusätzliche Kosten für den Kunden jederzeit möglich.
3.3.1. Beförderungssicherheit (u.a. Gepäck, Tiere)
Der angegebene Preis in der Buchungsbestätigung schließt die im Buchungsformular angegebene Anzahl an Gepäckstücken ein. Bei nicht im Fahrtwunsch angegebenem Übergepäck, Sperrgepäck oder der Beförderung von Tieren (Käfig) fällt die Vergütung höher aus, als in der Buchungsbestätigung angegeben (siehe Ziffer 4.).
Der FDL kann die Beförderung von nicht vereinbartem Gepäck und/oder von Tieren verweigern. Dies insbesondere dann, wenn das Gepäck nicht in den Kofferraum passt, oder die Tiere nicht in einer geschlossenen und geeigneten Transportbox untergebracht sind.
3.3.2. Beförderung von Kindern
Der Bedarf an Rückhalteeinrichtungen für Kinder ist vom Kunden im Fahrtwunsch durch Angabe von Anzahl und Alter der zu befördernder Kinder sowie der benötigten Art der Rückhalteeinrichtung anzugeben.
3.3.3. Angaben zu Fahrgast- und Gepäckzahl
Die bei Bestellung angegebene Zahl von Fahrgästen und Gepäckstücken ist verbindlich. Die Bavarios GmbH kann die Beförderung von Personen oder Gepäck ablehnen, wenn es die Platz- oder Sicherheitsverhältnisse ihrer Einschätzung nach nicht zulassen, insbesondere wenn die zulässige Fahrgastzahl bzw. das zulässige Gesamtgewicht (z.B. Gepäck) unangekündigt überstiegen wird.
3.3.4. Beförderungsverhinderung
Der FDL kann die Beförderung verweigern, wenn zwingende (z.B. aus anwendbaren Gesetzen resultierende) Anforderungen nach der Ziffer 3.3. vom Kunden im Fahrtwunsch nicht oder nicht zutreffend bzw. nicht ausreichend mitgeteilt wurden.
Sollte aus diesem Grunde eine Beförderung nicht möglich sein, behält der FDL, die Bavarios GmbH, dennoch seinen/ihren Anspruch auf Vergütung.
3.4. Verzögerungen
Ausnahmesituationen, wie Fluglotsenstreiks, extrem schlechte Witterungsverhältnisse etc., können vom FDL nicht kompensiert werden, da er für diese Umstände keine Verantwortung trägt. In diesen Fällen müssen Kunden längere Wartezeiten oder auch kurzfristige Stornierungen akzeptieren.
3.5. Stornierungen, Umbuchungen und nichtangetretene Fahrten.
3.5.1. Stornierungen bei Transferfahrten
Bei Transferfahrten ist die Stornierung kostenlos, wenn zwischen Stornierung und der vereinbarten Abholzeit mehr als eine Stunde liegt. Liegt zwischen der Stornierung und der vereinbarten Abholzeit eine Stunde oder weniger, ist der volle Preis zu zahlen. Eine wirksame Stornierung kann nur über die Bavarios App oder die Bavarios Zentrale erfolgen.
3.5.2. Bei Stundenbuchungen
Bei Stundenbuchungen ist die Stornierung kostenlos, wenn zwischen der Stornierung und der vereinbaren Abholzeit mehr als 24 Sunden liegen. Liegen zwischen der Stornierung und der vereinbarten Abholzeit 24 Stunden oder weniger, ist der volle Preis zu zahlen. Eine wirksame Stornierung kann auch in diesem Fall nur über die Bavarios App oder die Bavarios Zentrale erfolgen.
3.5.3. Umbuchungen
Umbuchungen werden grundsätzlich wie Neubuchungen behandelt. Die Regelungen zum Umgang mit Stornierungen (Ziffer 3.5.1.) gelten entsprechend für die ursprünglich vereinbarte Fahrt.
3.5.4. Nichtangetretene Fahrten ohne Absage, Verspätungen des Kunden
Bei einer nichtangetretenen Fahrt ohne Absage entfällt der Beförderungsanspruch des Kunden gegenüber dem FDL, der Bavarios GmbH., nicht hingegen der Vergütungsanspruch vom FDL gegenüber dem Kunden.
a) bei Transferfahrten
Eine Fahrt gilt als nicht angetreten, wenn der Kunde ohne Absage nicht innerhalb von 30 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort erscheint. Nichtangetretene Fahrten sind voll zu vergüten, etwaige Wartezeitzuschläge fallen hingegen nicht an.
Bei Flughafen- oder Bahnhofsabholungen (ausschließlich Fernverkehrsbahnhöfe) gilt eine Fahrt dann als nicht angetreten, wenn der Nutzer oder Fahrgast ohne Absage nicht innerhalb von 60 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort erscheint, wobei Verspätungen oder -verfrühungen am Flughafen oder Bahnhof zu einer Verschiebung der vereinbarten Abholzeit um die eingeplante Zeitspanne zwischen dem geplanten Landezeitpunkt bzw. Ankunftszeitpunkt und der ursprünglichen Abholzeit führt. Nichtangetretene Fahrten sind voll zu vergüten, etwaige Wartezeitzuschläge fallen nicht an.
Etwas anderes ergibt sich, wenn sich der FDL und der Kunde telefonisch über einen späteren Abholzeitpunkt verständigt haben. Etwaige Wartezeitzuschläge sind wie unter Ziffer 4.3.1. beschrieben zu vergüten. Ein Anspruch auf Änderung des Abholzeitpunktes besteht grundsätzlich nicht.
b) bei Stundenbuchungen
Eine Fahrt gilt als nicht angetreten, wenn der Kunde ohne Absage nicht nach Ablauf der gebuchten Stunden ab der gebuchten Abholzeit am vereinbarten Abholort erscheint. Nichtangetretene Fahrten sind voll zu vergüten.
Bei Flughafen- oder Bahnhofsabholungen (ausschließlich Fernverkehrsbahnhöfe) gilt eine Fahrt dann als nicht angetreten, wenn der Kunde ohne Absage nicht nach Ablauf der gebuchten Stunden nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort erscheint, wobei Verspätungen oder -verfrühungen am Flughafen oder Bahnhof zu einer Verschiebung der vereinbarten Abholzeit um die eingeplante Zeitspanne zwischen dem geplanten Landezeitpunkt bzw. Ankunftszeitpunkt und der ursprünglichen Abholzeit führt. Nichtangetretene Fahrten sind voll zu vergüten.
Etwas anderes ergibt sich, wenn sich der FDL und der Fahrgast telefonisch über einen späteren Abholzeitpunkt verständigt haben. Die Stundenbuchung beginnt wie unter 3.1.2. beschrieben stets zum gebuchten Abholzeitpunkt. Insofern sind etwaige Verlängerungen der Stundenbuchung, wie unter Ziffer 4.2. beschrieben, zu vergüten. Ein Anspruch auf Änderung des Abholzeitpunktes besteht grundsätzlich nicht.
3.6. Verhalten in der Limousine
Für die Fahrdienstleistungen der Bavarios GmbH gelten für den Kunden folgende Verhaltensvorgaben:
Während der gesamten Fahrzeit gelten für alle Fahrgäste die jeweils anwendbaren Vorschriften zur Regelung des Straßenverkehrs, insbesondere die Anschnallpflicht. Den Anordnungen des FDL ist immer Folge zu leisten. Der FDL trägt die Verantwortung zur sicheren Durchführung der Fahrt. Den Fahrgästen ist es daher insbesondere untersagt, die Türen während der Fahrt zu öffnen, Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen und/ oder Körperteile herausragen zu lassen oder aus dem Fahrzeug zu schreien. Falls der Nutzer im jeweiligen Fahrzeug vorhandene Geräte oder Anlagen selbst bedienen möchte, ist eine vorherige Einweisung durch den FDL erforderlich.
Rauchen ist im Fahrgastraum der Fahrzeuge verboten. Ignoriert der Kunde bzw. Fahrgast dies, so hat der Kunde die Kosten einer Fahrzeugreinigung und den hierdurch entstehenden Nutzungsausfall zu tragen.
Der Verzehr von Speisen ist nicht erlaubt. Alkoholische Getränke dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht und an Bord konsumiert werden.
4. Vergütung und Zahlung
4.1. Grundsätzliches
In der Buchungsbestätigung sind alle Vergütungsansprüche angegeben.
Wesentliche Berechnungsfaktoren für die Höhe sind: die gewählte Fahrzeugklasse, die Strecke, die Vorbuchzeit sowie der Abholzeitpunkt und ggf. -ort.
Zusätzliche Wünsche, wie z.B. mehrsprachige Chauffeure, Zwischenstopps, Sperrgepäck, Kindersitze etc. können sich preiserhöhend auswirken.
4.2. Fahrtänderungen
Der Kunde kann nach Abschluss des Beförderungsvertrags und auch nach Antritt der Fahrt – soweit dies für den FDL möglich ist – die Fahrtmodalitäten ändern.
Nach spontaner Erweiterung der Fahrt auf Wunsch des Kunden bzw. Fahrgastes (Strecke oder Stundenzahl) wird nach Abschluss der Fahrt die tatsächliche Leistung (Gesamtstrecke oder Stundenzahl) gemäß der jeweils gültigen Preisstruktur angepasst und berechnet. Bei Stundenbuchungen ist dabei die angefangene halbe Stunde maßgeblich für die Rechnungsstellung, d.h. ab der ersten zusätzlichen Minute wird im Sinne einer besseren Planungssicherheit auf eine halbe Stunde aufgerundet. Entsprechend erhöht sich der Vergütungsanspruch gegenüber dem Kunden.
Verkürzt sich die gebuchte Distanz oder Stundenzahl gegenüber der Buchung bleibt die vereinbarte Vergütung unberührt.
4.3. Sonstige Zuschläge
4.3.1. Für Wartezeiten bei Transferfahrten
Bei Transferfahrten fallen für die Wartezeiten bei Flughafen- oder Bahnhofsabholungen (ausschließlich Fernverkehrsbahnhöfe) bis 60 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt, wobei Verspätungen oder -verfrühungen am Flughafen oder Bahnhof zu einer Verschiebung der vereinbarten Abholzeit um die eingeplante Zeitspanne zwischen dem geplanten Landezeitpunkt bzw. Ankunftszeitpunkt und der ursprünglichen Abholzeit führt, bzw. bis 15 Minuten ab der vereinbarten Abholzeit in allen anderen Fällen keine Zuschläge an. Jede weitere Minute Wartezeit wird pauschal als Anteil der im jeweiligen Stadtgebiet und für die jeweilige Fahrzeugklasse geltenden Stundenbuchungspreise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
4.3.2. Für Zusatz-Kilometer bei Stundenbuchungen
Stundenbuchungen enthalten die jeweils im Buchungsformular (bzw. telefonisch) mitgeteilten Inklusiv-Kilometer (je Stunde). Darüber hinausgehende Zusatz-Kilometer sind zusätzlich zu vergüten und orientieren sich an den Streckenpreisen für die gebuchte Fahrzeugklasse im jeweiligen Stadtgebiet und werden zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
4.4. Zahlungsmodalitäten und Transaktionsgebühren
Der Kunde kann seine Fahrt per Kreditkarte bezahlen. Anfallende Kreditkartengebühren trägt Bavarios. Etwaige Transaktionsgebühren bei einer Bezahlung per Überweisung (z.B. aufgrund unterschiedlicher Währungen oder lokal unterschiedlichen Konten) trägt der Kunde.
4.5. Mahnungen, fehlende Kreditkartenabbuchungen
Für jede Mahnung kann Bavarios eine angemessene Mahngebühr berechnen.
Für nicht einlösbare Kreditkartenabbuchungen berechnet Bavarios dem Kunden die hierfür angefallenen Auslagen (Bank, Kreditkarteninstitut) weiter und behält sich die Geltendmachung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr pro Vorfall vor.
4.6. Übermittlungen von Rechnungen, Fälligkeit
Bavarios stellt dem Kunden die jeweilige Rechnung elektronisch per Web-Download in den Nutzer-Account ein. Bei einer Bezahlung per Kreditkarte ist die Vergütung sofort fällig. Bei einer Bezahlung per Überweisung gilt das in der Rechnung genannte Zahlungsziel.
5. Haftung
5.1. Grundsätze
Bavarios haftet für die von Bavarios oder deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Bei durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden haftet Bavarios nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare und typische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
5.2. Webseiten Dritter
Bavarios übernimmt keine Haftung für die Inhalte, Fehlerfreiheit, Rechtmäßigkeit und Funktionsfähigkeit von Internetseiten Dritter, die mittels Link auf die Internetpräsenz von Bavarios hinweisen bzw. auf Partnerseiten/Dritte auf die die Bavarios Homepage mittels Link hinweist. Seitenaufrufe über Links erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr.
5.3. Richtigkeit übermittelter Informationen, Störungen des Zugangs
Bavarios übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die übermittelten Informationen richtig und vollständig sind und Kunden bzw. Chauffeur rechtzeitig erreichen. Hiervon ausgenommen sind Inhalte der Buchungsbestätigung.
Bavarios haftet nicht für Störungen der Qualität des Zugangs zu den von Bavarios verwendeten Kommunikationswegen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die Bavarios nicht zu vertreten hat, insbesondere den Ausfall von Kommunikationsnetzen. Bavarios übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Bavarios App unterbrechungs- und fehlerfrei funktioniert und das etwaige Fehler korrigiert werden.
6. Schlussbestimmungen
6.1. Gesamtheit, Schriftform
Diese AGB sind die grundsätzlichen Vereinbarungen zwischen Bavarios und dem Kunden für den Leistungsgegenstand. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (zumeist nach mündlicher Vorabsprache). Elektrische Form oder Textform genügen nicht. Das gleiche gilt für eine Änderung oder Ergänzung dieses Schriftformerfordernisses.
6.2. Änderungsvorbehalt
Bavarios GmbH ist berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Mitteilung über die Änderung erfolgt durch einseitige Erklärung, durch Bereitstellung der AGB auf der Homepage von Bavarios und Information an die Kunden hierüber. Widerspricht der Kunde den neuen AGB nicht innerhalb von 14 Tagen ab Möglichkeit zur Kenntnisnahme der Information, sind die neuen AGB ihm gegenüber wirksam. Die weitere Nutzung der Leistungen der Bavarios GmbH ist abhängig von der Anerkennung der AGB durch den Kunden.
6.3. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
Der Kunde kann nur gegen Forderungen von Bavarios aufrechnen und Zurückbehaltungsrechte geltend machen, wenn seine Gegenforderungen bzw. Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Dies gilt auch bei Mängelrügen des Kunden.
Zurückbehaltungsrechte aus Ansprüchen nach dieser Ziffer 6.3. kann der Nutzer nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus der Vertragsbeziehung ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Bavarios an Dritte abzutreten.
6.4. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Bavarios und dem Kunden gilt das für Inlandsgeschäfte maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort ist München.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, oder Privatkunde oder bei Klageerhebung keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben davon unberührt.
6.5. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nicht durchsetzbar sein oder werden oder Lücken enthalten, so bleiben die übrigen Regelungen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichem Zweck sowie dem Willen der Parteien am nächsten kommen.
Stand: München, Januar 2024.